Homosexuellenverfolgung im nationalsozialistischen München/ Oberbayern und Unterfranken

Nicht nur in München, in Oberbayern und in Unterfranken - die Homosexuellen im ganzen Deutschen Reich

mussten bangen



Razzien, Durchsuchungsaktionen und Kontrollen

Die größte bekannte Razzia gegen Homosexuelle fand am 23. Oktober 1934 statt. Am Abend wurden alle größeren Parkanlagen durch Sonderstreifen abgesucht, der Englische Garten, die Gasteig- und Maximiliananlagen, der Ausstellungspark mit den Anlagen um die Bavaria sowie zahlreiche Bedürfnisanstalten.  

Betroffen waren ferner mehrere Lokale in der Innenstadt, die als beliebte Treffpunkte von Homosexuellen galten, wie das »Bratwurstglöckl« (Frauenplatz 9), der »Schwarzfischer« (Dultstraße 2) oder der »Arndthof« (Glockenbach 12).  

52 Männer wurden in ihren Wohnungen festgenommen – bei der Auswahl der betreffenden Personen hatte man sich auf eine bereits existierende Kartei von über 5.800 einschlägig erfassten Personen gestützt. Insgesamt wurden 145 Männer vorläufig inhaftiert. Auch in der Folgezeit fanden immer wieder Durchsuchungsaktionen und Kontrollen statt. In den Jahren 1937 und 1938, dem Höhepunkt der nationalsozialistischen Homosexuellenverfolgung, wurden im Bereich der Münchner Kriminalpolizeileitstelle 3.158 Männer wegen Vergehens (bzw. Verdachts) gegen den §175 festgenommen – mehr als in jedem anderen Leitstellenbezirk des Deutschen Reichs.

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Das Schicksal des Schneiders Franz K.


Wenige Tage nach der »Rohm-Affäre«, am 3. Juli 1934, wies Innenminister und Gauleiter Adolf Wagner die Polizeibehörden an, in allernächster Zeit »schlagartig« gegen Homosexuelle vorzugehen. (StAM, LRA151016)


 Der österreichische Schneider Franz K. wurde während der Razzia am 23. Oktober 1934 festgenommen und in das KZ Dachau eingeliefert. Im November 1935 wurde er zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, nach Verbüßung der Strafe ausgewiesen.

(StAM, Pol. Dir. 14749)

Weitere Quelle: Die Münchner Polizei und der Nationalsozialismus




Vorbeugehaft, Kastrationen, Hinrichtungen


Der »Grundlegende Erlaß über die vor-

beugende Verbrechensbekämpfung« (1937) bot eine Möglichkeit, auch gegen Homosexuelle ohne richterliches Urteil vorzugehen. Eines seiner Opfer war der Münchner Lagerarbeiter Wilhelm Kaiser der am 27. September 1940 von der Kriminalpolizei München in Vorbeugehaft genommen und einen Monat später, am 23. Oktober, in das KZ Dachau eingeliefert wurde. Von dort wurde Kaiser

in das Konzentrationslager Neuengamme verbracht, wo er am 6. Januar 1943 verstarb. Mit dem »Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken NachwucHase« (1933) wurde die Möglichkeit einer »freiwilligen« Kastration geschaffen - später in der Praxis als Bedingung dafür, nicht in ein KZ eingewiesen zu werden. In der JVA Stadelheim ist die Krankenakte des Schlossers Michael W. erhalten geblieben,

der wegen Verstoßes gegen § 175  RStGB und nach einer Vorstrafe zu drei Jahren Gefängnis verurteilt und am 22. Juli 1943 in Stadelheim eingeliefert worden war. In einem Eintrag in seiner Akte heißt es: »Der Beschuldigte hat sich bereit erklärt, sich  freiwillig entmannen zu lassen«. Die Operation wurde im Krankenhaus rechts der Isar durchgeführt.


In Fällen, die als besonders »schwerwiegend« galten, fällten Gerichte auch Todesurteile. So wurde etwa der ehemalige Schneider und Oberscharführer Georg L. im Dezember 1941 wegen Diebstahls, missbräuchlicher Verwendung von Bezugsscheinen sowie Verstoßes gegen §§ 175a, 174 RStGB (Unzucht mit minderjährigen Schutzbefohlenen) festgenommen, verurteilt und am 26. Juni 1943 in Stadelheim hingerichtet.


Quelle: Die Münchner Polizei und der Nationalsozialismus


Und wie sah es im restlichen Bayern aus?

Hier ein Beispiel aus Oberbayern


Die neugeschaffene ”Reichszentrale zur Bekämpfung von Abtreibung und Homosexualität” war seit 1936 unter der Leitung Josef Meisin­gers damit beschäftigt, den inkriminierten Personenkreis möglichst lücken­los zu erfassen.


Nach vier Jahren Arbeit hatte die als oberste Polizeibehörde tätige Reichszentrale 41.000 Daten von Männern gespeichert, die als homosexuell bestraft worden waren oder als solche verdächtigt wurden.


Ein Beispiel, das für viele individuelle Schicksale steht, soll den reibungslosen Informationsfluss zwischen den Verfolgungsbehörden des nationalsozialistischen Staates verdeutlichen.


Der 32jährige Heinz F., Jurist, brach am Morgen des 18. September 1937 mit dem Auto zu einem Ausflug ins Gebirge auf. Mit einem Freund, dem zehn Jahre jüngeren Ernst Sch., fuhr er von München nach Berchtesgaden. Sie übernachteten gemeinsam in einem Gasthaus.

In der Nähe von Rottach-Egern wurden sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem ein Mensch zu Tode kam. Die Schuld wurde ihnen zur Last gelegt. Beide kamen in das Amtsgerichtsgefängnis von Miesbach. Nach genauer Durchsicht des Vorstrafenregisters wurde festgestellt, es handle sich bei F. "um einen aktenbekannten Homosexuellen, der bereits ... wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sittlichkeit im K.L. Dachau untergebracht war."


Sch. wurde als angeblicher "Strichjunge" identifiziert, der ebenfalls für fast zwei Jahre in Dachau inhaftiert war. Beide waren erst seit vier bzw. drei Monaten in Freiheit, sie hatten sich wahrscheinlich in Dachau kennengelernt und wollten jetzt ihre Freiheit genießen.


Für den Beamten der Gestapo-Leitstelle München im Wittelsbacher Palais, Josef Gerum, war damit der Fall klar: "Es besteht der dringende Verdacht, nachdem Beide in einem Gasthaus in Bergen und zwar in der Nacht vom 19.9.37 übernachteten, miteinander die Unzucht ausgeübt haben."

Gerum drängte darauf, daß F. sofort im Anschluss an das Strafverfahren wegen des Verkehrsdelikts in Schutzhaft ”verschubt” wird.



Homosexuelle sollten möglichst rasch dem Polizeigewahrsam und damit den Möglichkeiten eines juristischen Verfahrens entzogen und in das Konzentrationslager überstellt werden. Der "dringende Verdacht" eines Beamten reichte aus, um ein neues Verfahren wegen Verstoßes gegen § 175 in die Wege zu leiten.


Die Hauptverhandlung gegen F. wurde auf den 3. Februar 1938 anberaumt, dann verlor sich seine Spur, er hat wohl eine Gefängnisstrafe abgesessen, bis er im Herbst 1939 als KZ-Häftling auftauchte.  Erneut begann eine Odyssee durch verschiedene Konzentrationslager: Buchenwald, Natzweiler, Sachsenhausen, wo er Anfang 1945 für den Einsatz in der Wehrmacht entlassen wurde.


F. überstand das Ende des Krieges und lebt heute in hohem Alter in der Nähe von Hannover.  Seine Erlebnisse wurden in Tonbandinterviews unter dem Pseudonym Rolf Tischler festgehalten, eine Zusammenfassung dieser Interviews wurden publiziert.
NS-Politiker, wie der Münchner Gauleiter Adolf Wagner oder sein Handlanger in der Gestapo-Leitstelle, Josef Gerum, benutzten nicht nur die politischen Gegner sondern auch die Gruppe der Homosexuellen, um sich innerhalb der Parteihierarchie zu profilieren.

In einem Brief an die Polizeipräsidenten und Stapoämter vom Juni 1937 stellt Wagner fest: "In letzter Zeit mehren sich die Fälle der widernatürlichen Unzucht nach § 175 RStGB.  Es muss alles versucht werden, um dieses widernatürliche Laster mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln auszurotten. ... Ich weise deshalb alle Polizeibehörden auf das bestimmteste an, jeden Einzelfall mit unnachsichtlicher Strenge zu verfolgen.

Insbesondere genügt es nicht, nach der polizeilichen Vorbehandlung die Verbrecher den Gerichten zu übergeben. Soferne die Gerichte nicht von sich aus richterliche Haft verhängen, sind die Verbrecher regelmäßig bis zur gerichtlichen Aburteilung in Schutzhaft zu nehmen."


Quelle: Dachauer-Heft 14


Unterfranken

Der Charakter der Polizei änderte sich im NS-Staat grundlegend. Geschützt wurde nicht mehr das Individuum vor Übergriffen Dritter. Aufgabe der Polizei war nun der Schutz der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“, aus der nach und nach verschiedene Gruppen aus politischen, sozialen oder rassistischen Gründen ausgeschlossen wurden. Im Sinne einer rassistisch-völkischen Generalprävention erhielt die Polizei neue Instrumente zur „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ und durfte auch Verdächtige und Vorbestrafte in Polizeihaft nehmen und in Konzentrationslager einweisen.

Die Gestapo war die treibende Kraft im Kampf gegen die „Volksfeinde“. Doch von Anfang an waren alle übrigen Polizeisparten als Zuträger und Erfüllungsgehilfen an der Verfolgung der Gegnerinnen und Gegner des Regimes und solcher Menschen, die dafür gehalten wurden, beteiligt. Die Nationalsozialisten bemühten sich um eine Zentralisierung des gesamten Polizeiapparates („Verreichlichung“). Dies sollte die einheitliche ideologische Ausrichtung der Polizei ebenso sicherstellen wie die von Himmler angestrebte Verschmelzung der Polizei mit „seiner“ SS zu einem „Staatsschutzkorps“. Diese Verschmelzung schritt besonders bei Gestapo und Kriminalpolizei, seit 1936 zur „
Sicherheitspolizei“ zusammengefasst, rasch voran, wurde aber nie vollständig erreicht.

Alle Münchner Gestapochefs, und ab 1936 alle Chefs der Kriminalpolizei, waren Angehörige der SS, immerhin auch drei von fünf Polizeipräsidenten.


Mit der Ernennung Himmlers zum „Politischen Polizeikommandeur Bayerns“ am 1. April 1933 fiel auch die politische Abteilung der Polizeidirektion Würzburg in seinen und Heydrichs Kompetenzbereich. Jene „Dienststelle 92“ führte ab März 1936 ihre Zugehörigkeit zur B.P.P. offen im Schilde: die „Außenstelle der B.P.P. bei der Polizeidirektion Würzburg“ war nach einer vertraulichen Dienst- und Geschäftsordnung vom 3. August 1936 im Bereich des Regierungsbezirks Unterfranken und Aschaffenburg zuständig für die Spionageabwehr, die Behandlung von Hoch- und Landesverratssachen, Fremdenlegionären, Schutzhaftangelegenheiten und das Berichtswesen sowie alle „innerpolitischen Angelegenheiten“.

Mit der Verreichlichung der politischen Polizeien und der organisatorischen Ausrichtung nach dem Gestapo-Vorbild am 1. Oktober 1936 – die Würzburger Dienststelle firmierte nun als „Geheime Staatspolizei – Staatspolizeistelle Würzburg“ – wurde die fränkische Behörde aus der Polizeidirektion herausgelöst und residierte in der Ludwigstraße 2. Außenstellen wurden in Aschaffenburg und später kurzzeitig auch in Schweinfurt eingerichtet, darüber hinaus waren die Kreis- und Ortspolizeibehörden bei Bedarf in die Ermittlungsarbeit einzuschalten. Unter dem Eindruck der kriegsbedingten Straffung des Gestapo-Apparates büßte auch die Würzburger Dienststelle ihre Selbständigkeit ein und arbeitete seit dem 1. Juli 1941 als „Staatspolizeistelle Nürnberg-Fürth – Außenstelle Würzburg“.

Homosexuellenverfolgung in Würzburg

Gleichgeschlechtlich liebende Männer waren 1933 für die Würzburger Gestapo kein Grund zum Eingreifen.

Nach dem 30. Juni 1934 freilich, so Kriminalinspektor Josef Gerum als Dienststellenleiter, „wurde, wie überall in Deutschland, auch in Würzburg, der Kampf gegen die Homosexuellen aufgenommen, unerbittlich wurden die Schäden aufgedeckt und die Schuldigen zur Verantwortung gezogen“.


Mit dem Kriminalbeamten, einem gelernten Metzger mit Freikorps-Vergangenheit und dem Odium der Hitler-Putsch-Teilnahme, war Mitte April 1934 ein besonders homophober Nazi von der Münchner B.P.P. an die Würzburger Behördenspitze versetzt worden. Nach eigenem Bekunden hatte er bereits nach kurzer Zeit in seinem neuen Wirkungsbereich Homosexuelle besonders in den eigenen Parteireihen ausfindig gemacht, doch zu seinem Bedauern „konnte vor dem 30. Juni 1934 in dieser Richtung wenig unternommen werden“. Nach der Ausschaltung Röhms brauchte Gerum derlei Rücksichten nicht mehr zu nehmen.


Von solchem Diensteifer des bald in den Ruf des „Henkers von Würzburg“ kommenden Gerum angetrieben, konnte die Würzburger Dienststelle nach den Anlaufschwierigkeiten von 1934 im folgenden Jahr die ersten Erfolgsmeldungen herausgeben. Knapp 20 % aller Fälle, das sind Überprüfungen, Einvernahmen, Verhaftungen von 60 Homosexualitätsverdächtigen, wurden 1935 verzeichnet. Von 1936 bis 1938, als der Reichsführer-SS die Erfolge in der Homosexuellenverfolgung zum Gradmesser des Leistungsvermögens der deutschen Polizei deklarierte, verblieb die Bilanz der fränkischen Gestapo mit Werten um die 16-Prozent-Marke auf hohem Niveau.


Vergleichsfoto

Treffpunkt

Am Würzburger Hauptbahnhof diente das in der Nähe des Bahnhofplatzes liegende Verkehrshäuschen eingerichtete öffentliche „Pissoir“ als Treffpunkt aller Homosexuellen, auch älterer Jahrgänge, wie sich selbst das Sondergericht Würzburg in einem Urteil bestens über jene homosexuellen Gepflogenheiten informiert zeigte.


Dies waren Rahmenbedingungen, die in Würzburg die vor der Öffentlichkeit weitestgehend versteckte Existenz einer Homosexuellen-Szene ermöglichten. Eine öffentliche homosexuelle Subkultur etwa in Form von Bars und überwiegend von Homosexuellen besuchten Lokalen gab es in Würzburg ausweislich der Gestapo-Akten nicht. Organisieren konnte sich diese homosexuelle Lebensform nur über private Freundeskreise, die natürlich ein Sich-Bekennen zu dieser sexuellen Einstellung eines jeden Einzelnen verlangten.


Der Ermittler

Rund 25 Bedienstete waren unter der Leitung des Kriminalinspektors Gerum in der Würzburger Dienststelle beschäftigt. Rund die Hälfte der Beamten tauchen in den Würzburger Homosexuellenfällen in ihrer Ermittlungsfunktion auf, wobei Gerum, in einem knappen Drittel der Akten präsent, mit Abstand am häufigsten genannt wird. Dabei ist zwar zu berücksichtigen, daß er ein Gutteil dieser Fälle in seiner Funktion als Dienst-stellenleiter lediglich verantwortlich zeichnete, doch ist andererseits nicht zu übersehen, daß Gerum an der Verfolgung dieser Minderheit ein besonderes Interesse zeigte.

Im Mai 1938 wird erstmals in den Gestapo-Akten ein Homosexuellenreferat IIS erwähnt, ist somit die Anpassung nach dem Gestapo-Vorbild vollzogen.


Josef Seelmann, ein wahrscheinlich 1937 von der Miltenberger Gendarmerie gekommener Hauptwachtmeister, leitete als Kriminal-Oberassistent diese Ein-richtung und wurde bei seiner Ermittlungsarbeit, wenn nötig, von anderen Beamten der Würzburger Dienststelle unterstützt. Ende 1941 taucht Seelmanns Name letztmals in einer Homosexuellen-akte auf, ab Mitte 1943 wird schließlich der Kriminalsekretär Franz Keil als Sachbearbeiter dieser Sparte genannt.


Im Februar 1935 wurde erstmals die Existenz einer „Päderasten“-Kartei bestätigt, in die ein sich als homosexuell bezeichnender, aber seine Sexualität unterdrückender Kaufmann eingetragen wurde. 1938 lief dieses Dossier unter der Bezeichnung „Homosexuellen-Kartei“, neben der noch eine „Kinderschänder-Kartei“ bestand.

Offensichtlich mußte dieses Dossier neu aufgebaut werden. Zwar wurden Akten der Vorgänger-Organisation „Dienststelle 9“ weitergeführt, doch finden sich darin wegen der eindeutigen Ausrichtung der politischen Polizei der Weimarer Republik auf politische Fälle keine Hinweise auf homosexuelle Orientierungen der in der Vergangenheit überprüften Personen.

Wer war Josef Gerum?

Kriminalassistent seit 1917 bei der Polizeidirektion München, enger Vertrauter Wilhelm Fricks in der Politischen Abteilung Entlassung wegen Teilnahme am Hitler Putsch, dann berufsmäßiger Funktionär der NSDAP, 1933 Mitglied der Bayerischen Politischen Polizei,1934 Leiter der Außenstelle Würzburg, 1937 Versetzung zur Gestapo München, 1939 bei der Geheimen Feldpolizei in Polen dann wieder bei der Gestapo München SS-Sturmbannführer, nach Konflikten mit HimmIer 1942 in den  Ruhestand versetzt, dann Wirtschaftsleiter bei BMW.

(*1888 - +1960)


Agent provocateur

Im Vergleich zur Gestapo wird bereits aus den wenigen Akten ein großer Unterschied in der Ermittlungstätigkeit deutlich. Während die politische Polizei, wie noch ausführlich zu zeigen sein wird, reaktiv gegen jene Minderheit vorging, also Anstöße von außen benötigte, ging die Würzburger Kripo aktiv gegen Homosexuelle vor.


Ziel dieser in den Abend- und Nachtstunden stattfindenden „Fahndungsstreifen“ war die Bedürfnisanstalt auf dem Bahnhofsvorplatz. Welche Mittel die Kripo-Beamten dabei anwendeten, veranschaulicht die Aussage eines Festgenommenen, nach eigener Bekundung nichtbetroffenen Vikars, den Neugierde und die eigentümliche Ruhe in dem Pissoir zu einem längeren Aufenthalt veranlaßt hatten und der mit dem ihm unbekannten Homosexuellenfahnder „auf Tuchfühlung“ zusammenkam. Dem Kriminalsekretär gab er zu Protokoll, seinen „Geschlechtsteil aus der Hose genommen und daran gespielt“ zu haben.


„Es wird auch nicht von mir bestritten, daß ich mich in dieser Aufmachung unwillkürlich Ihnen zuwandte. Wenn ich ganz ehrlich sein will, dann muß ich sagen, daß ich vorher beobachtet habe, daß Sie sich mit einem anderen Mann, der rechts von Ihnen stand, beschäftigten und gerade dadurch bin ich erst aufmerksam geworden. Wielange ich mich mit meinem Gliede beschäftigte und in dieser Aufmachung im Abort stand, kann ich nicht angeben. […]


Beim Verlassen des Abortes wollte ich sogar einen mir unbekannten Mann ansprechen und ihn fragen, was in dem Abort eigentlich vor sich gehe. Der Mann gab mir keine Antwort, sondern verließ fluchtartig die Stelle, was mir noch sonderlicher vorkam.“

Leider vermerkt die der Gestapo zur Kenntnis überlassene Akte nicht, ob die Vorgehensweise des Beamten als „Agent provocateur“, der möglicherweise sogar homosexuelle Kontakte zu Überführungszwecken oder aus persönlichem Lustgewinn unterhielt, irgendwelche Folgen für den Beamten hatte.

Tatsache, daß die Gestapo jedoch über die Aussage des Vikars zur Tagesordnung überging, sowie der Umstand, daß auch die anderen zur Verfügung stehenden Fälle keinen grundlegend anderen Ermittlungsstil erkennen lassen, scheinen eher für eine herrschende Praxis zu sprechen. Der Vikar wurde in der Berufungsverhandlung vor dem Amtsgericht Würzburg von der Anklage wegen Aufforderung zur Unzucht mangels Beweises freigesprochen.

Vernehmungsmethoden

Ein am 4. Januar 1935 verhafteter Schauspieler, der bei seiner Vernehmung zwar sein Homosexuellsein zugab, sich aber weigerte, „über die Art meiner Betätigung auszusagen und in diesem Zusammenhang Namen anzugeben. […] Eine derartige Aussage würde mich unter Umständen belasten. Und andere mit ins Unglück ziehen, halte ich für unsoldatisch und menschlich unanständig.“

Seine nach einer Aktennotiz der politischen Polizei schon vor der Vernehmung geäußerte Hoffnung, „kein Schweinehund“ zu werden und seine Partner zu verraten, hat der 38jährige Mann offensichtlich nicht enttäuscht. Anläßlich der Entgegennahme des Schutzhaftbefehls notierte der diensthabende Beamte dessen Äußerung: „Was wollt ihr denn noch immer von mir, gebt mir einen Freifahrtschein nach Dachau.


„Am 15. Mai wieder zum Verhör gerufen. Vor und bei dem Hinüberfahren in die Kommandantur zwei kräftige Ohrfeigen und Faustschlag ins Gesicht, daß mir der Kopf brummt, durch Lang. Grund: ich hatte mich nicht genau senkrecht gegenüber der Tür zum Wärterzimmer aufgestellt, ferner glaubte Lang bei mir einen noch nicht abgegebenen Bleistift gesehen zu haben. Verhör: Beim Hinsetzen sagte ich, daß ich der Polizei jede Aussage verweigere. Darauf sagte der verhörende Beamte: ‚Warum sehen Sie mich so zynisch an?‘ Bums, schlug er mir ins Gesicht. Ich fuhr natürlich vom Stuhl auf. Dann fiel er nebst Lang über mich her und sie verprügelten mich, wobei Lang noch seinen Revolver zog und auf mich anlegte.

Ich sauste zur Türe und wurde dann abgeführt. – 1/2 Stunde später wurde ich zum Oberführer gerufen.


Hinsichtlich des Sexualverhaltens homosexueller Männer wurde akribisch Statistik geführt.



Frauen, die von den Weiblichkeitsvorstellungen des Nationalsozialismus abwichen und sich nicht in die Rolle der gebärfreudigen Mutter und dem Manne dienenden Haus- und Ehefrau fügten, waren bereits vor 1933 Zielscheibe rechtsradikaler Propaganda.


Zwar wurde weibliche Homosexualität auch während des „Dritten Reichs“ nicht strafrechtlich verfolgt, aber die lesbische Infrastruktur wurde ebenso wie die der Schwulen zerstört.

Lokale, Zusammenschlüsse oder Zeitschriften, mittels derer lesbisches Sozialleben stattfinden konnte, gab es nach 1933 nicht mehr.  Lesbische Sexualität wurde als „asozial“ gebrandmarkt und vereinzelt auch durch KZ-Einweisung geahndet.   


Die Konsequenz für frauenliebende Frauen war, ihre sexuelle Identität zu verleugnen. Die Alternative der Emigration stand den Wenigsten offen.


Quelle: Geschichte der Lesben und Schwulen in München

Nachstehende Anzeige aus Berlin (Auszug) Die Freundin Nr. 11/1933

Weibliche Homosexualität

Weibliche Homosexualität war seit 1752 und deshalb auch im NS-Staat nicht strafrechtlich erfasst, da §175 RStG nur Männer betraf. 


Dennoch entsprach lesbische Liebe nicht dem Ideal der „Volksgemeinschaft“ und wurde als ideologische Abweichung betrachtet. Obwohl anfangs kein akuter Handlungsbedarf gesehen wurde, gibt es Hinweise auf Verfolgung und Inhaftierung lesbischer Frauen – oft unter dem Vorwand politischer, rassischer oder sozialhygienischer Gründe. Geplante NS-strafrechtsreformen hätten auch weibliche Homosexualität unter Strafe gestellt. Konkrete Lebensgeschichten lesbischer Frauen aus München in dieser Zeit sind bisher nicht oder nur unzureichend dokumentiert.



Video

Die Freundin

Die erste lesbische Zeitschrift „Die Freundin“ erscheint erstmals am 24. August 1924. Herausgeber ist Friedrich Radzuweit, Vorsitzender des Bundes für Menschenrecht. Inhaltliche Schwerpunkte sind Informationen zum lesbischen Leben, Kurzgeschichten und Fortsetzungsromane und Kleinanzeigen. In der Weimarer Republik zirkulieren verschiedene Berliner Zeitschriften für Frauen/Lesben, z.B. „Frauenliebe“, „Ledige Frauen“, „Garçonne“. Bei der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 müssen sie ihr Erscheinen einstellen.

Archiv | Die Freundin Hören

Quelle: 

Eingangstext: Polizeipräsidium München/ Kulturreferat der Landeshauptstadt München

Fotos: Bratwurstgöckel und Gastraum Schwarzfischer Statdarchiv München

Text: `Unter polizeilicher Beobachtung`; Scharzfischer-gayze

TikTok-Video: maxis.pics

Unfallfoto: Symbolbild - Lübecker Nachrichten

Weibliche Homosexualität :Text und Video: https://www.zdf.de/play/dokus/verbotene-liebe-in-der-ns-diktatur-100/verbotene-liebe-queere-opfer-der-ns-diktatur-100?staffel=1

Die Freundin: https://archiv.forummuenchen.org/sammlung/zeitschrift/

Unterfranken/ Würzburg: https://www.nsdoku.de/lexikon/artikel/gestapo-ss-und-das-kz-dachau-266

Homosexuelle unter dem Hakenkreuz v. Burkhard Jettonnek (Texte und Statistiken)

Foto Pissoir: KI generiert VelsPolSÜD

Anhaltekelle: Foto VelsPolSÜD