1940 er

Verurteilt und umgebracht

Verhaftet - verurteilt und getötet - Schwule im 3. Reich.


Josef Martus

Das Schicksal eines badischen Polizeihauptwachtmeisters

Todesurteil v. 23.06.1942

Himmler Erlass vom 12. Februar 1940: 

Homosexuelle, die mehr als eine Person verführt haben, sind in Vorbeugehaft zu nehmen. Dies bedeutete eine KZ-Einweisung durch die Kriminalpolizei.

Hitler Erlass vom 15. November 1941: 

„Um die SS und Polizei von gleichgeschlechtlich veranlagten Schädlingen reinzuhalten, hat der Führer bestimmt, daß ein Angehöriger der SS oder Polizei, der mit einem anderen Manne Unzucht treibt oder sich von ihm zu Unzucht mißbrauchen läßt, ohne Rücksicht auf sein Lebensalter mit dem Tode bestraft wird. In minder schweren Fällen kann auf Zuchthaus oder Gefängnis nicht unter 6 Monaten erkannt werden.

Opfer dieses Erlasses wurde der badische Polizeihauptwachtmeister Josef Martus (1909 – 1942).

Im Frühjahr 1941 hatte er seine neue Dienststelle in Straßburg angetreten. Er war verheiratet und hatte eine Liebesbeziehung mit einem Elsässer. Nach wenigen Monaten wurde er von seiner Frau angezeigt. Nach seiner Verhaftung gelang ihm die Flucht und er wurde beim Versuch in das nicht von Deutschen besetzte Frankreich zu fliehen erneut verhaftet und vor ein SS- und Polizeigericht gestellt. Wegen „Verbrechen gegen den Geheimerlass des Führers zur Reinhaltung von SS & Polizei wurde er zum Tode verurteilt und am 10. August 1942 in Stuttgart hingerichtet. 

Belehrung und Todesurteil

Kennzeichen für Schutzhäftlinge in den Konzentrationslagern

Die Kennzeichnung geschah mit Hilfe von farbigen Stoff-Dreiecken, deren Spitzen nach unten, oder unterlegt, nach oben zeigten. Die Abzeichen, auch „Winkel“ genannt, wurden auf die gestreifte KZ-Häftlingskleidung genäht (Jacken und Hemd), damit die Wächter den Grund ihrer Inhaftierung erkennen konnten. 
Weitere Differenzierungen wurden nach Nationalitäten und den Aufgaben als Funktionshäftling (beispielsweise Kapos, Stubenältester bzw. Block- oder Barackenältester) vorgenommen. 
In den ersten KZ-Jahren und zum Teil auch später wurden die Häftlingsnummern auch auf der Kleidung angebracht. 
 
Schautafel: „Kennzeichen für Schutzhäftlinge in den Konzentrationslagern“; Lehrmaterial für SS-Wachmannschaften
Die Prägung wurde entsprechend den Gefahrenschildern in Deutschland gewählt. Zusätzlich zur Farbkodierung wurden Häftlingsgruppen Buchstaben in dem Dreieck eingefügt, um ihr Herkunftsland anzuzeigen. Ein rotes Dreieck mit einem „F“ zum Beispiel wies auf einen politischen Gefangenen aus Frankreich hin. 

Die häufigsten „Winkel“ waren: 
schwarz (vorher braun) – „Asoziale“ bzw. „Gemeinschaftsunfähige“,
später wurden mit braunen Dreiecken Sinti/Roma gekennzeichnet (siehe Porajmos).

grün – Kriminelle in kriminalpolizeilicher Vorbeugungshaft („Berufsverbrecher“), im Lagerjargon „BV-ler“ genannt.

lila – Bibelforscher: 
hauptsächlich Zeugen Jehovas (von den NS-Behörden Bibelforscher genannt, siehe Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus)
Mitglieder der Siebenten-Tags-Adventisten-Reformationsbewegung
Freie Bibelforscher.

rosa – homosexuelle Männer (siehe Homosexuelle während der Zeit des Nationalsozialismus).

rot – politische Gefangene (erst Ende 1937 eingeführt).

blau – Emigranten, die nach ihrer Auswanderung wieder in den deutschen Machtbereich gelangten

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kennzeichnung_der_Häftlinge_in_den_Konzentrationslagern#/media/Datei:Kennzeichen_für_Schutzhäftlinge_in_den_Konzentrationslagern.jpg

Quelle: https://www.der-liebe-wegen.org/?profil=josef-martus (Bilder) Jean-Luc Schwab für Informationen und dem Staatsarchiv Straßburg) Recherche Werner Biggel / Ralf Bogen BArch Berlin, R58/261, S. 129 ff Archives départementales du Bas-Rhin, 1134 W 20: Akten Martus
Share by: